1. Der Wettbewerb
Der Sächsische Informatikwettbewerb wird seit 1997 als schulartenübergreifender Leistungsvergleich für sämtliche allgemeinbildende Schularten in Sachsen ausgeführt. Auch außerschulische Lernorte können am Wettbewerb teilnehmen, sofern sie im Auftrag einer Schule diesen auf der Ebene der Schulstufe organisieren.
Mit einer Teilnahme von nahezu 5.000 Schülerinnen und Schülern pro Schuljahr hat sich dieser Wettbewerb zu einem der zweitgrößten Informatikwettbewerbe in Deutschland entwickelt. Besonderheit dieses Wettbewerbs ist, dass er schulartenübergreifend alle Schülerinnen und Schüler anspricht: beginnend mit den Grundschulen, den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und Oberschulen bis hin zu Gymnasien. Damit wird nicht nur das Interesse für informatische Bildung gestärkt, sondern Kinder und Jugendliche erhalten einen Einblick in das weite Anwendungsfeld der Informatik. Zugleich leistet der Wettbewerb einen Beitrag zur schulischen und außerschulischen Begabtenförderung. Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal ergibt sich aus der Beteiligung von Schulen zur Lernförderung. Damit hat der Wettbewerb auch einen inklusiven Charakter. Mit der Teilnahme werden nicht nur informatische Kompetenzen gestärkt, sondern auch weitere Kompetenzen, die für ein lebenslanges Lernen wichtig sind.
Der Wettbewerb liegt in Trägerschaft des Landesverbandes Sächsischer Jugendbildungswerke e.V. (LJBW). Die Schirmherrschaft hat das Sächsische Staatsministerium für Kultus übernommen.
Der Sächsische Informatikwettbewerb ist ein mehrstufiger Wettbewerb. Die 1. Stufe findet lokal in den Schulen oder an außerschulischen Lernorten statt. Die 2. Stufe entspricht dem Landeswettbewerb, bei dem die landesbesten Schülerinnen und Schüler ermittelt werden.
2. Wettbewerbsteile und Alterskategorien
Der Sächsische Informatikwettbewerb wird in zehn Alterskategorien, verteilt auf die Schularten Grundschule, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Oberschule und Gymnasium durchgeführt. Für die Zuordnung zu den entsprechenden Alterskategorien ist die besuchte Klassenstufe im Jahr der Wettbewerbsdurchführung entscheidend. Je Schulart werden Aufgaben zu unterschiedlichen Schwerpunkten gelöst. Diese sind:
- Grundschule: Kreatives Nutzen von Computern
- Schule zur Lernförderung: Lebenspraktische Nutzung von Computern
- Oberschule: Problemlösen mit Anwendersystemen
- Gymnasium und berufliches Gymnasium: Algorithmierung/Programmierung
Die Alterskategorien verteilen sich wie folgt auf die verschiedenen Schularten:
- Grundschule: Klasse 3 – 4
- Schulen zur Lernförderung: Klasse 6 – 7 sowie Klasse 8 – 9
- Oberschule: Klasse 5 – 6, Klasse 7 – 8, Klasse 9 – 10
- Gymnasium / berufliches Gymnasium: Klasse 5 – 6, Klasse 7 – 8, Klasse 9 – 10 sowie Klasse 11 – 13
3. Teilnahme am Wettbewerb
Schülerinnen und Schüler nehmen freiwillig an diesem Wettbewerb teil. Sie lösen sowohl in der Schulstufe als auch im Landeswettbewerb Aufgaben mit Klausurcharakter.
Die 1. Stufe findet lokal in den Schulen statt. Außerschulische Lernorte können sich ebenfalls am Wettbewerb beteiligen, sofern sie im Auftrag einer Schule den Informatikwettbewerb auf der Schulstufe umsetzen. In der Schulstufe wird die Teilnahme am Wettbewerb, aber auch die Auszeichnung der Bestplatzierten von den Schulen selbst organisiert. Die lokalen Lehrkräfte bewerten die Aufgaben und ermitteln die Bestplatzierten. Möchten sich die bestplatzierten Schülerinnen und Schüler einer Schule für den weiterführenden Landeswettbewerb qualifizieren, übermitteln die Lehrkräfte die Daten der Bestplatzierten an die entsprechenden Wettbewerbsverantwortlichen. Diese entscheiden dann über eine Qualifizierung zum Landeswettbewerb.
Die Teilnahme am Wettbewerb setzt eine Anerkennung der Teilnahmebedingungen voraus.
4. Persönlichkeitsrechte
Da Teile des Sächsischen Informatikwettbewerbs wie die Preisverleihungen öffentlich sind, ist eine Einwilligung in die Erhebung und Verarbeitung von Foto- und Filmaufnahmen zu erteilen. Diese Einwilligung gibt auch an, für welchen Zweck die Foto- und Filmaufnahmen verwendet werden dürfen.
Minderjährige können nicht selbst diese Zustimmung erteilen. Dies kann nur eine gesetzlich vertretungsberechtigte Person tun. Mit der Einladung der Preisträgerinnen und Preisträger zur zentralen Auszeichnungsveranstaltung werden den entsprechenden Schülerinnen und Schülern die Einwilligung in die Foto- und Filmerlaubnis übermittelt.
Eine Einwilligung in die Verarbeitung von Foto- und Filmaufnahmen ist erforderlich, weil Printmedien, Radio, Fernsehen und Online-Medien einbezogen werden. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit findet vor allem im Zusammenhang mit den jeweiligen Preisverleihungen auf regionaler und Landesebene statt.
5. Mitwirkende
Der Landesverband Sächsischer Jugendbildungswerke e.V. führt den Wettbewerb zusammen mit zahlreichen Partnern und Einzelpersonen durch. Dazu gehören Mitglieder des landesweiten Organisationskomitees, der landesweiten Aufgabenkommission, Wettbewerbsleitungen, regionale Bildungsakteure sowie Förderer und andere finanzielle Unterstützer.
Organisationskomitee
Für die Organisation und Durchführung der einzelnen Wettbewerbsstufen arbeitet der LJBW mit einem überwiegend ehrenamtlich tätigen Organisationskomitee zusammen. Die Vorbereitung und Durchführung des Informatikwettbewerbs wird seit vielen Jahren aktiv vom Schülerrechenzentrum der TU Dresden unterstützt.
Das Organisationskomitee wird von der Vorsitzenden Steffi Kohler, Mitarbeiterin des Schülerrechenzentrums der TU Dresden, geleitet. Im Organisationskomitee wirken Vertreterinnen und Vertreter des Trägers, ein Vertreter des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sowie je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter pro Schulart mit. Letztere sind als Wettbewerbsleitungen jeweils für die Koordination der Wettbewerbe der jeweiligen Schulart verantwortlich. Zusammen mit dem LJBW planen sie die Termine für ihren Wettbewerbsteil auf Landesebenen, sind für den Rücklauf der Ergebnisse aus den Schulen der ersten Wettbewerbsebene zuständig und koordinieren die Durchführung der Wettbewerbsklausur auf Landesebene. Zusammen mit Mitgliedern der Aufgabenkommission legen sie die Preisträgerinnen und Preisträger der Landesebene fest.
Aufgabenkommission
Eine landesweite Aufgabenkommission entwickelt die Aufgaben für die Schulebene und den Landeswettbewerb. Hierzu gehört auch die Festlegung eines Bewertungsmaßstabs. Diese Kommission setzt sich aus Fachberaterinnen und Fachberatern oder von ihnen benannten Beauftragten sowie weiteren Vertreterinnen und Vertretern aus Schule und Hochschule zusammen. Sie trifft sich einmal jährlich zu einer Klausurtagung, um die Aufgaben für die vier Wettbewerbsteile zu erarbeiten. Mitglieder der landesweiten Aufgabenkommission unterstützen die Wettbewerbsverantwortlichen bei der Umsetzung des Wettbewerbs auf Landesebene indem sie die Wettbewerbsklausuren der Teilnehmenden korrigieren.
Förderer und Unterstützer
Insbesondere Unternehmen und Institutionen engagieren sich im Sächsischen Informatikwettbewerb als Förderer und Unterstützer. Sie ermöglichen die Umsetzung des Wettbewerbs, aber auch spezifische Aktivitäten wie das Informatikseminar, stiften Sachpreise oder ermöglichen Praktika.
6. Preise
Den Preisträgerinnen und Preisträgern der Plätze 1 – 3 werden sowohl in der Schulstufe als auch im Landeswettbewerb Urkunden verliehen. In der Schulstufe sind die jeweiligen Lehrkräfte für die Ausstellung der Urkunden zuständig.
In der Stufe des Landeswettbewerbs warten auf die Bestplatzierten einer jeden Altersgruppierung attraktive Sachpreise.
7. Versicherungsschutz
Der Wettbewerb ist in der ersten Umsetzungsstufe, der Schulstufe, als schulische Veranstaltung anerkannt. Dadurch ergibt sich ein Schutz durch die öffentliche Hand.
Der Landesverband Sächsischer Jugendbildungswerke e.V. übernimmt für die Teilnehmenden in der Stufe des Landeswettbewerbs, für die Landesauszeichnungsveranstaltung und das zum Informatikwettbewerb gehörige Informatikseminar den Unfallversicherungsschutz.
