Immanuel Kant
Beantwortung der Frage: Was ist Aufklrung?

Aufklrung ist der Ausgang des Menschen aus seiner
selbst verschuldeten Unmndigkeit. Unmndigkeit ist
das Unvermgen, sich seines Verstandes ohne Leitung
eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese
Unmndigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel
des Verstandes, sondern der Entschlieung und des Mutes
liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen.
Sapere aude! Habe Mut dich deines eigenen Verstandes
zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklrung.

Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so groer
Teil der Menschen, nachdem sie die Natur lngst von fremder
Leitung frei gesprochen (naturaliter maiorennes), dennoch
gerne zeitlebens unmndig bleiben; und warum es Anderen so
leicht wird, sich zu deren Vormndern aufzuwerfen. Es ist
so bequem, unmndig zu sein. Habe ich ein Buch, das fr
mich Verstand hat, einen Seelsorger, der fr mich Gewissen
hat, einen Arzt, der fr mich die Dit beurteilt, u.s.w., so
brauche ich mich ja nicht selbst zu bemhen. Ich habe nicht
ntig zu denken, wenn ich nur bezahlen kann; andere werden
das verdrieliche Geschft schon fr mich bernehmen. Da
der bei weitem grte Teil der Menschen (darunter das ganze
schne Geschlecht) den Schritt zur Mndigkeit, auer dem da
er beschwerlich ist, auch fr sehr gefhrlich halte: dafr
sorgen schon jene Vormnder, die die Oberaufsicht ber sie
gtigst auf sich genommen haben. Nachdem sie ihr Hausvieh
zuerst dumm gemacht haben und sorgfltig verhteten, da diese
ruhigen Geschpfe ja keinen Schritt auer dem Gngelwagen,
darin sie sie einsperrten, wagen durften, so zeigen sie ihnen
nachher die Gefahr, die ihnen droht, wenn sie es versuchen
allein zu gehen. Nun ist diese Gefahr zwar eben so gro nicht,
denn sie wrden durch einigemal Fallen wohl endlich gehen
lernen; allein ein Beispiel von der Art macht doch schchtern
und schreckt gemeinhin von allen ferneren Versuchen ab.

Es ist also fr jeden einzelnen Menschen schwer, sich
aus der ihm beinahe zur Natur gewordenen Unmndigkeit
herauszuarbeiten. Er hat sie sogar lieb gewonnen und ist vor
der Hand wirklich unfhig, sich seines eigenen Verstandes
zu bedienen, weil man ihn niemals den Versuch davon machen
lie. Satzungen und Formeln, diese mechanischen Werkzeuge
eines vernnftigen Gebrauchs oder vielmehr Mibrauchs
seiner Naturgaben, sind die Fuschellen einer immerwhrenden
Unmndigkeit. Wer sie auch abwrfe, wrde dennoch auch
ber den schmalsten Graben einen nur unsicheren Sprung
tun, weil er zu dergleichen freier Bewegung nicht gewhnt
ist. Daher gibt es nur Wenige, denen es gelungen ist, durch
eigene Bearbeitung ihres Geistes sich aus der Unmndigkeit
heraus zu wickeln und dennoch einen sicheren Gang zu tun.

Da aber ein Publikum sich selbst aufklre, ist eher mglich; ja
es ist, wenn man ihm nur Freiheit lt, beinahe unausbleiblich.
Denn da werden sich immer einige Selbstdenkende sogar unter
den eingesetzten Vormndern des groen Haufens finden, welche,
nachdem sie das Joch der Unmndigkeit selbst abgeworfen
haben, den Geist einer vernnftigen Schtzung des eigenen
Werts und des Berufs jedes Menschen selbst zu denken um sich
verbreiten werden. Besonders ist hierbei: da das Publikum,
welches zuvor von ihnen unter dieses Joch gebracht worden, sie
danach selbst zwingt darunter zu bleiben, wenn es von einigen
seiner Vormnder, die selbst aller Aufklrung unfhig sind,
dazu aufgewiegelt worden; so schdlich ist es Vorurteile zu
pflanzen, weil sie sich zuletzt an denen selbst rchen, die
oder deren Vorgnger ihre Urheber gewesen sind. Daher kann
ein Publikum nur langsam zur Aufklrung gelangen. durch eine
Revolution wird vielleicht wohl ein Abfall von persnlichem
Despotismus und gewinnschtiger oder herrschschtiger
Bedrckung, aber niemals wahre Reform der Denkungsart zustande
kommen; sondern neue Vorurteile werden ebensowohl als die
alten zum Leitbande des gedankenlosen groen Haufens dienen.

Zu dieser Aufklrung aber wird nichts erfordert als Freiheit;
und zwar die unschdlichste unter allem, was nur Freiheit
heien mag, nmlich die: von seiner Vernunft in allen Stcken
ffentlichen Gebrauch zu machen. Nun hre ich aber von allen
Seiten rufen: rsonniert nicht! Der Offizier sagt: rsonniert
nicht, sondern exerziert! Der Finanzrat: rsonniert nicht,
sondern bezahlt! Der Geistliche: rsonniert nicht, sondern
glaubt! (Nur ein einziger Herr in der Welt sagt: rsonniert,
so viel ihr wollt, und worber ihr wollt; aber gehorcht!) Hier
ist berall Einschrnkung der Freiheit. Welche Einschrnkung
aber ist der Aufklrung hinderlich? welche nicht, sondern ihr
wohl gar befrderlich?  Ich antworte: der ffentliche Gebrauch
seiner Vernunft mu jederzeit frei sein, und der allein kann
Aufklrung unter Menschen zustande bringen; der Privatgebrauch
derselben aber darf fters sehr enge eingeschrnkt sein, ohne
doch darum den Fortschritt der Aufklrung sonderlich zu hindern.
Ich verstehe aber unter dem ffentlichen Gebrauch seiner eigenen
Vernunft denjenigen, den jemand als Gelehrter von ihr vor dem
ganzen Publikum der Leserwelt macht. Den Privatgebrauch nenne
ich denjenigen, den er in einem gewissen ihm anvertrauten
brgerlichen Posten oder Amte von seiner Vernunft machen darf.
Nun ist zu manchen Geschften, die in das Interesse des gemeinen
Wesens laufen, ein gewisser Mechanism notwendig, vermittels
dessen einige Glieder des gemeinen Wesens sich blo passiv
verhalten mssen, um durch eine knstliche Einhelligkeit von
der Regierung zu ffentlichen Zwecken gerichtet, oder wenigstens
von der Zerstrung dieser Zwecke abgehalten zu werden. Hier
ist es nun freilich nicht erlaubt, zu rsonnieren; sondern
man mu gehorchen. So fern sich aber dieser Teil der Maschine
zugleich als Glied eines ganzen gemeinen Wesens, ja sogar der
Weltbrgergesellschaft ansieht, mithin in der Qualitt eines
Gelehrten, der sich an ein Publikum im eigentlichen Verstande
durch Schriften wendet: kann er allerdings rsonnieren, ohne
da dadurch die Geschfte leiden, zu denen er zum Teile als
passives Glied angesetzt ist. So wrde es sehr verderblich sein,
wenn ein Offizier, dem von seinen Oberen etwas anbefohlen wird,
im Dienste ber die Zweckmigkeit oder Ntzlichkeit dieses
Befehls laut vernnfteln wollte; er mu gehorchen. Es kann ihm
aber billigermaen nicht verwehrt werden, als Gelehrter ber
die Fehler im Kriegesdienste Anmerkungen zu machen und diese
seinem Publikum zur Beurteilung vorzulegen. Der Brger kann
sich nicht weigern, die ihm auferlegten Abgaben zu leisten;
sogar kann ein vorwitziger Tadel solcher Auflagen, wenn sie von
ihm geleistet werden sollen, als ein Skandal (das allgemeine
Widersetzlichkeiten veranlassen knnte) bestraft werden. Eben
derselbe handelt demungeachtet der Pflicht eines Brgers nicht
entgegen, wenn er als Gelehrter wider die Unschicklichkeit oder
auch Ungerechtigkeit solcher Ausschreibungen ffentlich seine
Gedanken uert. Ebenso ist ein Geistlicher verbunden, seinen
Katechismusschlern und seiner Gemeinde nach dem Symbol der
Kirche, der er dient, seinen Vortrag zu tun; denn er ist auf
diese Bedingung angenommen worden. Aber als Gelehrter hat er
volle Freiheit, ja sogar den Beruf dazu, alle seine sorgfltig
geprften und wohlmeinenden Gedanken ber das Fehlerhafte in
jenem Symbol und Vorschlge wegen besserer Einrichtung des
Religions- und Kirchenwesens dem Publikum mitzuteilen. Es ist
hiebei auch nichts, was dem Gewissen zur Last gelegt werden
knnte. Denn was er infolge seines Amts als Geschfttrger
der Kirche lehrt, das stellt er als etwas vor, in Ansehung
dessen er nicht freie Gewalt hat nach eigenem Gutdnken zu
lehren, sondern das er nach Vorschrift und im Namen eines
anderen vorzutragen angestellt ist. Er wird sagen: unsere
Kirche lehrt dieses oder jenes; das sind die Beweisgrnde,
deren sie sich bedient. Er zieht alsdann allen praktischen
Nutzen fr seine Gemeinde aus Satzungen, die er selbst nicht
mit voller berzeugung unterschreiben wrde, zu deren Vortrag
er sich gleichwohl anheischig machen kann, weil es doch nicht
ganz unmglich ist, da darin Wahrheit verborgen lge, auf
alle Flle aber wenigstens doch nichts der inneren Religion
Widersprechendes darin angetroffen wird. Denn glaubte er das
letztere darin zu finden, so wrde er sein Amt mit Gewissen
nicht verwalten knnen; er mte es niederlegen. Der Gebrauch
also, den ein angestellter Lehrer von seiner Vernunft vor
seiner Gemeinde macht, ist blo ein Privatgebrauch: weil diese
immer nur eine husliche, obwohl noch so groe Versammlung
ist; und in Ansehung dessen ist er als Priester nicht frei
und darf es auch nicht sein, weil er einen fremden Auftrag
ausrichtet. Dagegen als Gelehrter, der durch Schriften zum
eigentlichen Publikum, nmlich der Welt, spricht, mithin
der Geistliche im ffentlichen Gebrauche seiner Vernunft
geniet einer uneingeschrnkte Freiheit, sich seiner eigenen
Vernunft zu bedienen und in seiner eigenen Person zu sprechen.
Denn da die Vormnder des Volks (in geistlichen Dingen)
selbst wieder unmndig sein sollen, ist eine Ungereimtheit,
die auf Verewigung der Ungereimtheiten hinausluft.

Aber sollte nicht eine Gesellschaft von Geistlichen, etwa
eine Kirchenversammlung, oder eine ehrwrdige Classis (wie sie
sich unter den Hollndern selbst nennt), berechtigt sein, sich
eidlich untereinander auf ein gewisses unvernderliches Symbol
zu verpflichten, um so eine unaufhrliche Obervormundschaft
ber jedes ihrer Glieder und vermittels ihrer ber das Volk
zu fhren und diese sogar zu verewigen? Ich sage: das ist ganz
unmglich. Ein solcher Kontrakt, der auf immer alle weitere
Aufklrung vom Menschengeschlechte abzuhalten geschlossen wrde,
ist schlechterdings null und nichtig; und sollte er auch durch
die oberste Gewalt, durch Reichstage und die feierlichsten
Friedensschlsse besttigt sein. Ein Zeitalter kann sich nicht
verbnden und darauf verschwren, das folgende in einen Zustand
zu setzen, darin es ihm unmglich werden mu, seine (vornehmlich
so sehr angelegentliche) Erkenntnisse zu erweitern, von
Irrtmern zu reinigen und berhaupt in der Aufklrung weiter zu
schreiten. Das wre ein Verbrechen wider die menschliche Natur,
deren ursprngliche Bestimmung gerade in diesem Fortschreiten
besteht; und die Nachkommen sind also vollkommen dazu
berechtigt, jene Beschlsse, als unbefugter und frevelhafter
Weise genommen, zu verwerfen. Der Probierstein alles dessen,
was ber ein Volk als Gesetz beschlossen werden kann, liegt
in der Frage: ob ein Volk sich selbst wohl ein solches Gesetz
auferlegen knnte. Nun wre dieses wohl gleichsam in der
Erwartung eines besseren auf eine bestimmte kurze Zeit mglich,
um eine gewisse Ordnung einzufhren: indem man es zugleich
jedem der Brger, vornehmlich dem Geistlichen frei liee, in der
Qualitt eines Gelehrten ffentlich, d.i. durch Schriften, ber
das Fehlerhafte der dermaligen Einrichtung seine Anmerkungen zu
machen, indessen die eingefhrte Ordnung noch immer forzdauerte,
bis die Einsicht in die Beschaffenheit dieser Sachen ffentlich
so weit gekommen und bewhrt worden, da sie durch Verenigung
ihrer Stimmen (wenngleich nicht aller) einen Vorschlag vor
den Thron bringen knnte, um diejenigen Gemeinden in Schutz zu
nehmen, die sich etwa nach ihren Begriffen der besseren Einsicht
zu einer vernderten Religionseinrichtung geeinigt htten,
ohne doch diejenigen zu hindern, die es beim Alten wollten
bewenden lassen. Aber auf eine beharrliche, von Niemanden
ffentlich zu bezweifelnde Religionsverfassung auch nur binnen
der Lebensdauer eines Menschen sich zu einigen und dadurch
einen Zeitraum in dem Fortgange der Menschheit zur Verbesserung
gleichsam zu vernichten und fruchtlos, dadurch aber wohl gar
der Nachkommenschaft nachteilig zu machen, ist schlechterdings
unerlaubt. Ein Mensch kann zwar fr seine Person und auch
alsdann nur auf einige Zeit in dem, was ihm zu wissen obliegt,
die Aufklrung aufschieben; aber auf sie Verzicht zu tun, es
sei fr seine Person, mehr aber noch fr die Nachkommenschaft,
heit die heiligen Rechte der Menschheit verletzen und mit
Fen treten. Was aber nicht einmal ein Volk ber sich selbst
beschlieen darf, das darf noch weniger ein Monarch ber das
Volk beschlieen; denn sein gesetzgebendes Ansehen beruht
eben darauf, da er den gesamten Volkswillen in dem seinigen
vereinigt. Wenn er nur darauf sieht, da alle wahre oder
vermeintliche Verbesserung mit der brgerlichen Ordnung zusammen
bestehe: so kann er seine Untertanen brigens nur selbst
machen lassen, was sie um ihres Seelenheils willen zu tun ntig
finden; das geht ihn nichts an, wohl aber zu verhten, da nicht
einer den andern gewaltttig hindere, an der Bestimmung und
Befrderung desselben nach allem seinem Vermgen zu arbeiten. Es
tut selbst seiner Majestt Abbruch, wenn er sich hier einmischt,
indem er die Schriften, wodurch seine Untertanen ihre Einsichten
ins Reine zu bringen suchen, seiner Regierungsaufsicht wrdigt,
sowohl wenn er dieses aus eigener hchster Einsicht tut, wo er
sich dem Vorwurfe aussetzt: Caesar non est supra Grammaticos,
als auch und noch weit mehr, wenn er seine oberste Gewalt so
weit erniedrigt, den geistlichen Despotismus einiger Tyrannen
in seinem Staate gegen seine brigen Untertanen zu untersttzen.

Wenn denn nun gefragt wird: Leben wir jetzt in einem
aufgeklrten Zeitalter? so ist die Antwort: Nein, aber wohl
in einem Zeitalter der Aufklrung. Da die Menschen, wie die
Sachen jetzt stehen, im Ganzen genommen, schon imstande wren,
oder darin auch nur gesetzt werden knnten, in Religionsdingen
sich ihres eigenen Verstandes ohne Leitung eines Anderen
sicher und gut zu bedienen, daran fehlt noch sehr viel.
Allein da jetzt ihnen doch das Feld geffnet wird, sich
dahin frei zu bearbeiten, und die Hindernisse der allgemeinen
Aufklrung, oder des Ausganges aus ihrer selbst verschuldeten
Unmndigkeit allmhlich weniger werden, davon haben wir doch
deutliche Anzeigen. In diesem Betracht ist dieses Zeitalter
das Zeitalter der Aufklrung, oder das Jahrhundert Friederichs.

Ein Frst, der es seiner nicht unwrdig findet, zu sagen: da
er es fr Pflicht halte, in Religionsdingen den Menschen nichts
vorzuschreiben, sondern ihnen darin volle Freiheit zu lassen,
der also selbst den hochmtigen Namen der Toleranz von sich
ablehnt, ist selbst aufgeklrt und verdient von der dankbaren
Welt und Nachwelt als derjenige gepriesen zu werden, der zuerst
das menschliche Geschlecht der Unmndigkeit wenigstens von
Seiten der Regierung entschlug und Jedem frei lie, sich in
allem, was Gewissensangelegenheit ist, seiner eigenen Vernunft
zu bedienen. Unter ihm drfen verehrungswrdige Geistliche
unbeschadet ihrer Amtspflicht ihre vom angenommenen Symbol hier
oder da abweichenden Urteile und Einsichten in der Qualitt der
Gelehrten frei und ffentlich der Welt zur Prfung darlegen;
noch mehr aber jeder andere, der durch keine Amtspflicht
eingeschrnkt ist. Dieser Geist der Freiheit breitet sich
auerhalb aus, selbst da, wo er mit ueren Hindernissen einer
sich selbst miverstehenden Regierung zu ringen hat. Denn
es leuchtet dieser doch ein Beispiel vor, da bei Freiheit
fr die ffentliche Ruhe und Einigkeit des gemeinen Wesens
nicht das Mindeste zu besorgen sei. Die Menschen arbeiten
sich von selbst nach und nach aus der Roheit heraus, wenn
man nur nicht absichtlich knstelt, um sie darin zu erhalten.

Ich habe den Hauptpunkt der Aufklrung, d.i. des Ausgangs
der Menschen aus ihrer selbst verschuldeten Unmndigkeit,
vorzglich in Religionssachen gesetzt: weil in Ansehung der
Knste und Wissenschaften unsere Beherrscher kein Interesse
haben, den Vormund ber ihre Untertanen zu spielen; berdem
auch jene Unmndigkeit, so wie die schdlichste, also auch
die entehrendste unter allen ist. Aber die Denkungsart eines
Staatsoberhaupts, der die erstere begnstigt, geht noch weiter
und sieht ein: da selbst in Ansehung seiner Gesetzgebung
es ohne Gefahr sei, seinen Untertanen zu erlauben, von ihrer
eigenen Vernunft ffentlichen Gebrauch zu machen und ihre
Gedanken ber eine bessere Abfassung derselben sogar mit einer
freimtigen Kritik der schon gegebenen der Welt ffentlich
vorzulegen; davon wir ein glnzendes Beispiel haben, wodurch
noch kein Monarch demjenigen vorging, welchen wir verehren.

Aber auch nur derjenige, der, selbst aufgeklrt, sich nicht
vor Schatten frchtet, zugleich aber ein wohldiszipliniertes
zahlreiches Heer zum Brgen der ffentlichen Ruhe zur Hand hat,
kann das sagen, was ein Freistaat nicht wagen darf: rsonniert,
soviel ihr wollt, und worber ihr wollt; nur gehorcht! So zeigt
sich hier ein befremdlicher, nicht erwarteter Gang menschlicher
Dinge; so wie auch sonst, wenn man ihn im Groen betrachtet,
darin fast alles paradox ist. Ein grerer Grad brgerlicher
Freiheit scheint der Freiheit des Geistes des Volks vorteilhaft
und setzt ihr doch unbersteigliche Schranken; ein Grad weniger
von jener verschafft hingegen diesem Raum, sich nach allem
seinem Vermgen auszubreiten. Wenn denn die Natur unter dieser
harten Hlle den Keim, fr den sie am zrtlichsten sorgt,
nmlich den Hang und Beruf zum freien Denken, ausgewickelt
hat: so wirkt dieser allmhlig zurck auf die Sinnesart des
Volks (wodurch dieses der Freiheit zu handeln nach und nach
fhiger wird) und endlich auch sogar auf die Grundstze der
Regierung, die es ihr selbst zutrglich findet, den Menschen,
der nun mehr als Maschine ist, seiner Wrde gem zu behandeln.

Knigsberg in Preuen, den 30. Septemb. 1784.

Quellen:
https://www.projekt-gutenberg.org/kant/aufklae/aufkl001.html
https://www.projekt-gutenberg.org/kant/aufklae/aufkl002.html
https://www.projekt-gutenberg.org/kant/aufklae/aufkl003.html
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